Rechtsprechung
BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verteilung der Feststellungslast; Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nördlingen - VI 80/86
- LG Augsburg, 29.10.1986 - 5 T 3851/86
- BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 1199
- Rpfleger 1988, 96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Die Frage, ob die Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.).Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht daher entsprechend dem Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, die Erblasserin als testierfähig angesehen, weil die Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Gerichts nicht feststand (BayObLGZ 1982, 309/312; 1979, 256/261; OLG Hamm MDR 1967, 496 [OLG Hamm 05.01.1967 - 15 W 216/65] ; Soergel § 2229 RdNr. 14).
Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache hat derjenige zu tragen, der sich auf die daraus folgende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Sie sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1979, 256/261 f.;… Staudinger BGB 12. Aufl. § 2229 RdNr. 35; Keidel/Kuntze/Winkler § 12 RdNr. 86).Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht daher entsprechend dem Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, die Erblasserin als testierfähig angesehen, weil die Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Gerichts nicht feststand (BayObLGZ 1982, 309/312; 1979, 256/261; OLG Hamm MDR 1967, 496 [OLG Hamm 05.01.1967 - 15 W 216/65] ; Soergel § 2229 RdNr. 14).
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1982, 159/164 f.).
- BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Die Auslegung selbst obliegt grundsätzlich den Tatsacheninstanzen (BGHZ 80, 246/249). - BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82
Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Nach den gesamten Umständen durfte das Landgericht davon ausgehen, daß weder genügend konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Geistestätigkeit der Erblasserin vorlagen, noch dafür, daß diese nicht imstande gewesen sei, eine freie Entscheidung nach Abwägung des für und wider bei sachlicher Überprüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte zu treffen (BGH FamRZ 1984, 1003). - BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Sie sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1979, 256/261 f.;… Staudinger BGB 12. Aufl. § 2229 RdNr. 35; Keidel/Kuntze/Winkler § 12 RdNr. 86). - BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1982, 159/164 f.). - BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1982, 159/164 f.). - BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
Nachträgliche Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Wirksamkeit …
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Die Frage liegt auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG Rpfleger 1985, 239) und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachprüfbar, ob die Richter der Tatsacheninstanz den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( §§ 23, 25 FGG ), dabei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen haben, ferner ob die Beweisanforderungen zu niedrig oder zu hoch angesetzt worden sind. - BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83
Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament …
Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Die Tatsachen- und Beweiswürdigung ist in Rechtsbeschwerdeverfahren nur in dem oben (3 b) aufgezeigten Rahmen nachprüfbar (BayObLGZ 1983, 204/207; BayObLG FamRZ 1985, 314/315 und 739/741;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 19;… Soergel BGB 11. Aufl. Nachtrag § 2229 RdNr. 14;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 27 RdNr. 42). - BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
- BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89
Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des …
Insoweit handelt es sich um eine Voraussetzung, die ein Erblasser in seiner Person erfüllen muß, wenn er mit rechtlicher Wirksamkeit eigenhändig testieren will (§ 2247 Abs. 4 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1987, 1199/1200 und BayObLG FamRZ 1985, 742, 743).